Hausordnung
Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
Dargersdorfer Straße 69 b, 17268 Templin
Schul- und Hausordnung
Alle an der Willy-Gabbert-Schule haben den Anspruch auf Respekt und Wertschätzung. Deshalb achten wir auf ein offenes und freundliches Miteinander.
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und der Förderung aller Schüler entsprechend ihrer emotionalen, sozialen und praktischen Möglichkeiten und Fähigkeiten.
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Schüler, Mitarbeiter, Besucher, Gäste und Partner der Willy-Gabbert-Schule. Sie ist gültig für das gesamte Grundstück und allen dazugehörigen Gebäude.
Unterricht
7:10 – 7:25 | Ankommen/ Einlass |
7:30 – 8:15 | 1. Stunde |
8:15 – 8:25 | Frühstück in den Klassen/ Raumwechsel |
8:30 – 9:15 | 2. Stunde |
9:15 – 9:30 | Hofpause |
9:35 – 10:20 | 3. Stunde |
10:20 – 10:25 | Pause/ Raumwechsel |
10:25 – 11:10 | 4. Stunde |
11:10 – 11.-25 | Hofpause |
11:30 – 12:15 | 5. Stunde |
12:15 – 12:20 | Pause/ Raumwechsel |
12:25 – 13:05 | 6. Stunde |
Generell beginnt der Unterricht 7:30 Uhr.
Die Schule ist ab 7.10 Uhr geöffnet und die Aufsicht in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulhof beginnt.
Ab 7.25 Uhr müssen alle Schüler im Klassenraum sein und sich auf den Unterricht vorbereiten.
Regeln für den Unterricht
Schüler und Lehrer achten gemeinsam auf Einhaltung der Unterrichtszeiten.
Ist der Fachlehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht anwesend, meldet das der Klassensprecher im Sekretariat.
Essen und das Kauen von Kaugummi sind nicht gestattet; Trinken ist mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft in vernünftiger Form erlaubt.
Mäntel und Jacken gehören an die Garderobenhaken bzw. Spinde.
Schultaschen hängen oder stehen geschlossen an der Bank.
Zu Unterrichtsbeginn stehen alle Schüler hinter den Stühlen.
Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Tafel gereinigt/ das Smartboard heruntergefahren und der Raum ausgefegt.
Ergeben sich Ausfallstunden darf der Unterricht anderer Klassen nicht gestört werden. Die Schüler melden sich beim Schulsozialarbeiter und halten sich in dem ihnen zugewiesenen Raum auf. Liegt eine schriftliche Erklärung der betroffenen Eltern/ Fürsorgebeauftragten vor, darf das Schulgelände verlassen werden.
Pausen
Pausen dienen der Erholung.
Die Toilettenbenutzung erfolgt in den Pausen!
Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Unterrichts-, Lehrer- oder Fachraumwechsel und der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht.
In der Frühstückspause bleiben die Schüler im Raum, sitzen auf dem Platz. Die abgebende Lehrkraft beaufsichtigt die Klasse.
In den großen Pausen (9:15 bis 9:30 und 11:10 bis 11:25) ist auf dem kürzesten Weg der Pausenhof aufzusuchen.
Beim Wechsel der Räume sind die Schultaschen und die Garderobe mitzunehmen.
Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit nicht unerlaubt verlassen werden.
Während der großen Pausen halten sich alle Schüler der Primarstufe auf dem Spielplatz und alle Schüler der Sek. I auf dem hinteren Schulhof auf.
Für die Nutzung des Bolzplatzes gibt es einen speziellen Plan. Bälle sind nur auf dem Bolzplatz erlaubt. Nur die aufsichtsführenden Lehrkräfte gestatten das Betreten des Bolzplatzes.
Zum Ende der Hofpause ertönt ein Klingelzeichen. Alle Schüler versammeln sich klassenweise an den zugewiesenen Plätzen.
Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
Das witterungsabhängige Verbleiben im Schulhaus wird durch eine Durchsage angezeigt und/ oder vom aufsichtsführenden Lehrer angewiesen.
Alle Schüler verbleiben im Klassenraum/ Unterrichtsraum. Aufsicht führt der abgebende Lehrer.
Sicherheit
Die Willy-Gabbert-Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen zusammentreffen und gemeinsam lernen/ lehren. Wir sind bestrebt, jeder Schülerin und jedem Schüler eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten, in dem er oder sie die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung hat.
Aus diesem Grunde bezieht die Schule eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung, insbesondere gegenüber Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden (siehe Gewaltpräventionskonzept).
Jegliche Form körperlicher oder verbaler Gewalt oder Bedrohung hat an unserer Schule keinen Platz. Mobbing, Beleidigungen, Schadenfreude und sonstige Herabsetzungen von Personen werden keinesfalls geduldet.
Bei Feueralarm bzw. in Krisensituationen ist entsprechend den jeweils gültigen Weisungen zu verfahren.
Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. Alkohol- und Drogenkonsum sind verboten. Verstöße können zum Hausverbot führen.
Eltern, Besucher, neue Schulbegleiter und schulfremde Personen melden sich im Sekretariat der Schule an.
Neue Schulbegleiter stellen sich vor Aufnahme ihrer ersten Tätigkeit bei der Schulleitung vor.
Fotografieren sowie Film- und Tonaufnahmen sind ausschließlich den Lehrkräften erlaubt. Schülern und Besuchern sind entsprechende Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet.
HINWEIS Um die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen an Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Person zu wahren, muss während der gesamten Schulzeit darauf verzichtet werden, Bild- oder Tonaufnahmen ohne Einwilligung der jeweiligen Person anzufertigen. Auch wenn Aufnahmen mit Einwilligung angefertigt werden, kann es eine Straftat darstellen, diese ohne Einwilligung der aufgenommenen Person zu verbreiten. Das gilt insbesondere für die Einstellung auf einschlägigen Websites (z.B. Tiktok, Instagram, YouTube), aber auch für das Versenden per E-Mail, MMS, etc. Gleiches gilt auch für Aufnahmen, die bei schulischen Anlässen (Feiern, Musik- oder Theateraufführungen, etc.) entstehen.
Zur Förderung des sozialen Miteinanders und der Fokussierung auf den Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen ist allen Schülern die Nutzung von Smartphones samt Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches etc.) und ähnlichen elektronischen Geräten auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Schulgebäude und Turnhalle sowie anderen Orten der schulischen Veranstaltung untersagt. Die Geräte dürfen nicht hör- und sichtbar sowie nutzbar sein. Sie sind in der Schultasche (nicht offenes Taschenfach) zu verstauen.
Das unbefugte Benutzen von Handys und ähnlichen elektronischen Geräten ist für Schüler der Klassen 1-10 im Unterricht, in den Pausen und anderen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
Bei Zuwiderhandlungen sind Lehrer berechtigt und verpflichtet, diese Geräte vorübergehend einzuziehen, die Eltern zu informieren und das Gerät erst nach Unterrichtsschluss wieder auszuhändigen.
Mitarbeiter und Besucher werden darum gebeten, ebenfalls auf deren Handynutzung zu verzichten.
Das Tragen von Kleidungs- und Schmuckstücken mit rassistischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Darstellungen und Symbolen ist untersagt.
Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden.
Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen schweren Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:
Messer oder andere Werkzeuge
Reizstoffsprühgeräte aller Art
Elektroimpulsgeräte
Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
Verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu § 2 WaffG (sog. „Waffenliste“) auch pyrotechnische Erzeugnisse
Jede/r Lehrbeauftragte hat das Recht, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführte Gegenstände wie z. B. Kleidung der Schülerin oder des Schülers bei begründetem Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach dieser Schulordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen.
Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person nach Vereinbarung im Sekretariat abgeholt werden.
Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.
Unter anderem werden in den folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst und ggf. Strafanzeige erstattet:
Körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge
Mobbing – Verleumdung
Mutwillige Sachbeschädigung – Vandalismus
Diebstahl
Fälschung
Drogen
Drohung und Erpressung
Beleidigung gegenüber dem Schulpersonal
Ein Verstoß gegen die Punkte 5.2, 5.9 der Schulordnung kann nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls bis zum Schulverweis der Schülerin oder des Schülers führen. Eine vorherige Abmahnung muss nicht erfolgen.
Ordnung
Alle Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
Im Falle einer Erkrankung gilt für alle Schüler eine telefonische Abmeldung durch den Personensorgeberechtigten bis 07:00 Uhr über das Sekretariat.
Für alle Schüler bis Klasse 6 gilt ab dem 4. Krankheitstag die Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten. Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, werden ärztliche Bescheinigungen ab dem 1. Krankheitstag eingefordert.
Für alle Schüler der 7. bis 10. Klasse gilt ab dem 1. Krankheitstag die Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift der Personensorgeberechtigten innerhalb von 3 Schultagen.
Alle weiteren Unterrichtsversäumnisse (auch stundenweise) sind schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung erfolgt am ersten Tag der Verhinderung über das Sekretariat. Im Falle einer telefonischen Verständigung ist die schriftliche Entschuldigung spätestens bei Rückkehr nachzureichen. Fehlzeiten die nicht unaufgefordert schriftlich entschuldigt werden gelten prinzipiell als unentschuldigt.
Bei fehlenden und nicht krankgemeldeten Schülern erfolgt innerhalb von 24 h eine Rückfrage durch den Klassenleiter.
Bei ansteckenden Krankheiten (Kopflausbefall...) ist die Schule über das Sekretariat zu informieren.
Beim Fehlen an Klassenarbeitstagen, bei Schülervorträgen sowie angekündigten Tests/ Leistungskontrollen/Praxistagen führt eine nicht erfolgte Entschuldigung zur Feststellung einer nicht erbrachten Leistung und der daraus resultierenden Bewertung.
Eine Freistellung von Schülern erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen. Bei bis zu 3Tagen stellen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an den Klassenleiter. Über eine längere Freistellung muss die Schulleiterin entscheiden.
Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflicht der Schule dürfen Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht unerlaubt verlassen.
Wenn Ihr Kind sich der Aufsicht entzieht, unterliegt es nicht mehr dem Versicherungsschutz der Schule.
Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, da sie bei Verlust weder durch die Schule noch durch die Sachversicherung des Schulträgers ersetzt werden können.
Anliegen an das Sekretariat werden nur von dem betroffenen Schüler vorgetragen.
Wir achten auf gesunde Ernährung, daher ist das Konsumieren von Energydrinks und anderen Getränken, die eine anregende Wirkung auf den Organismus haben sollen, untersagt.
Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Weder die Schule noch die Sachversicherung des Schulträgers übernimmt die Haftung für die Fahrräder.
Kleinkrafträder der Schüler/Innen dürfen nur auf den von der Schule zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden. Die Aufbewahrung der Helme muss aus Sicherheitsgründen außerhalb des Schulgebäudes vom Fahrzeugführer eigenverantwortlich organisiert werden. Weder die Schule noch die Sachversicherung des Schulträgers übernimmt die Haftung für die Kleinkraftfahrzeuge und Helme.
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens an dem sich alle Beteiligten angemessen kleiden. Freizeitkleidung, wie man sie am Strand oder im Freibad trägt, ist unangemessen. Gesäß, Rücken, Bauch, Genitalbereich und Dekolleté sind ausreichend zu bedecken. Eine Bekleidung mit provokanten Motiven, z.B. rechtsradikal, gewaltverherrlichend oder sexistisch ist verboten. Auch Bekleidung, die das Gesicht vermummt bzw. verschleiert sowie das Tragen von Kappen oder Mützen im Unterricht ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Betroffenen individuell darauf hingewiesen. Sollte die Schülerin/der Schüler ein zweites Mal gegen diese Regelung verstoßen, werden die Erziehungsberechtigten informiert. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Regelung kann durch die Lehrkraft das Umziehen oder das Tragen schuleigener übergroßer Shirts angewiesen werden.
In besonderen Fällen müssen die Betroffenen aus der Schule abgeholt werden.
Beschädigungen, Missachten der Hausordnung und andere Zuwiderhandlungen
Es wäre wünschenswert, wenn wir auf diesen Abschnitt verzichten könnten. Dieser Abschnitt ist für alle, die erst die Erfahrung machen müssen, was passiert, wenn….
Nach Zuwiderhandlung und Missachten der Hausordnung erfolgen Wiedergutmachungs-leistungen entsprechend Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach §§63, 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Schlussbestimmungen
Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus. Anordnungen zur Einhaltung der Hausordnung sind zu befolgen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt in der Einrichtung untersagt werden. Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet. Die Schulleiterin kann bei schulischen Veranstaltungen von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichende Regelungen treffen.
Die Schulkonferenz der Willy-Gabbert-Schule hat der Hausordnung in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
besprochen und beschlossen auf der Schulkonferenz am 10.07.2024